Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB – tonedo Marketing Solutions GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand: 20.05.2020)
§ 1 Geltung
(1) Die von tonedo gemachten Angebote und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), d.h. natürlichen oder juristischen Person oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
(2) Die Leistungen und Angebote von tonedo erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die tonedo mit seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) über die von tonedo angebotenen Leistungen schließt.
(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, wenn und soweit tonedo diese nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt. Das Schweigen von tonedo auf derartige abweichende Bedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkenntnis oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen. Selbst wenn tonedo auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit Geltung jener Geschäftsbedingungen. Der Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gilt auch dann, wenn diese zu einzelnen Regelungspunkten keine gesonderte Regelung enthalten.
(4) Diese Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge, ohne dass tonedo diese im Einzelfall erneut einbeziehen muss. Ergeben sich Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere aufgrund Änderungen der Rechtsprechung, des Gesetzes, Änderungen in der betrieblichen Organisation (Lieferung, Buchhaltung, Kundenservice etc.) oder sonstigen gleichwertigen Gründen, ist tonedo berechtigt, diese Bedingungen jederzeit abzuändern; dies gilt jedoch nur, sofern tonedo den Auftraggeber unter Hervorhebung der getätigten Änderungen und unter Einräumung einer angemessenen Widerspruchsfrist benachrichtigt hat. Widerspricht der Auftraggeber den neuen Bedingungen nicht, werden diese zum Vertragsbestandteil künftiger Verträge.
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) „Abschlüsse“ sind Verträge über die Schaltung mehrerer Anzeigen.
(2) „Abruf“ ist die Aufforderung des Auftraggebers an tonedo, auf Grundlage eines Abschlusses eine konkrete Anzeige zu veröffentlichen.
§ 3 Vertragsgegenstand/Leistungspflichten von tonedo
3.1 Allgemein
(1) Die nachfolgenden Vorschriften gelten gleichermaßen für alle Leistungen, soweit nicht in den Ziff. 3.2 – 3.5 abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
(1) Sollten Dritte wegen der gebuchten Leistungen oder deren Darstellung Ansprüche gegen den Auftraggeber wegen einer Verletzung ihrer Rechte geltend machen, die tonedo zu vertreten hat, gelten die in § 9 genannten Haftungsbestimmungen.
(2) Angaben von tonedo zum Gegenstand der Leistung (z.B. Maße, Druckgröße) sowie Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Anderes gilt dann, sofern und soweit tonedo eine ausdrückliche Garantie übernommen hat
(3) Eine Garantie gilt nur dann als von tonedo übernommen, wenn diese schriftlich eine Eigenschaft und/oder einen Leistungserfolg als „rechtlich garantiert“ bezeichnet haben.
(4) Tonedo behält sich das Eigentum und/oder das Urheberrecht an allen abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlagen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen diese Gegenstände vollständig an tonedo zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten.
(5) Tonedo haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder Leistungsverzögerungen, soweit diese durch
a) höhere Gewalt (z.B. zivile Unruhen, Terrorakte, Streik/Aussperrungen, Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, örtliche Stromausfälle, Unfälle, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von evtl. notwendigen behördlichen Genehmigungen)
b) Virus- und sonstige Angriffe Dritter auf das IT-System erfolgen, gleichwohl tonedo die dem Stand der Technik entsprechenden Schutzmaßnahmen ergriffen hat oder
c) Hindernisse aufgrund von deutschen, US-amerikanischen sowie sonstigen anwendbaren nationalen, EU oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts oder aufgrund sonstiger Umstände, verursacht worden sind, die tonedo nicht zu vertreten hat.
Im Falle einer nicht von tonedo zu vertretenden Nichtverfügbarkeit der bestellten Leistung infolge der vorgenannten Ereignisse des Satzes 1, wird der Auftraggeber unverzüglich über die fehlende Leistungsmöglichkeit unterrichtet. Sofern solche Ereignisse tonedo die Leistung unmöglich macht und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist tonedo zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit tonedo nicht das Beschaffungsrisiko übernommen hat. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Leistungsfristen oder verschieben sich die Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
(6) Ist ein Leistungstermin verbindlich vereinbart und wird aufgrund von Ereignissen nach Abs. 5 Satz 1 der vereinbarte Leistungstermin um mehr als vier Wochen überschritten oder ist bei unverbindlichem Leistungstermin das Festhalten am Vertrag für den Auftraggeber objektiv unzumutbar, ist der Auftraggeber berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts durch den Auftraggeber und/oder durch tonedo wird die bereits erbrachte Leistung unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen in diesem Fall nicht.
(7) Gerät tonedo mit einer Leistung in Verzug oder wird eine Leistung, gleich aus welchem Grund, unmöglich, so ist die Haftung von tonedo auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.
3.2 Online-Advertorial auf www.deine-immofreunde.de und Social-Media-Posts des Firmenportraits
(2) Gegenstand dieses Vertrages sind die im Auftragsformular gewählten Leistungen von tonedo für den Auftraggeber auf www.deine-immofreunde.de bzw. die Veröffentlichung des Firmenportraits in den im Auftragsformular gewählten Sozialen Netzwerken.
(3) Die Themenauswahl bzgl. der Online-Advertorials bleibt tonedo vorbehalten. Die Redaktion von tonedo erstellt über den Auftraggeber ein Advertorial. Dieser wird auf www.deine-immofreunde.de eingestellt.
(4) tonedo bringt dem Auftraggeber das Advertorial rechtzeitig vor Liveschaltung zur Kenntnis und gibt ihm die Gelegenheit zur Korrektur (sog. Korrekturschleife). Sofern der Auftraggeber der Liveschaltung nicht binnen einem Werktag nach Zugang widerspricht, stellt tonedo den Post zu dem vereinbarten Leistungstermin live. Verlangt der Auftraggeber mehr als zwei Korrekturschleifen, ist tonedo berechtigt, ein Honorar nach dem zusätzlich entstandenen Zeitaufwand zu verlangen. Hierfür wird pro angefangener Viertelstunde ein Honorar in Höhe von 10,00 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer vereinbart.
(5) Der Auftraggeber ist berechtigt, der Liveschaltung wegen inhaltlicher Fehler oder anderer berechtigter Interessen (zB drohendem Imageschaden) zu widersprechen. In diesem Fall wird tonedo die Fehler unverzüglich beseitigen und dem Auftraggeber das geänderte Advertorial vor Liveschaltung erneut zur Kenntnis bringen.
(6) tonedo trägt dafür Sorge, dass sämtliche Beiträge (Advertorial und Social-Media-Posts) von redaktionellen Beiträgen abgegrenzt und klar als Werbung erkennbar/gekennzeichnet sind.
(7) Auf Verlangen des Auftraggebers wird tonedo die Beiträge unverzüglich aus www.deine-immofreunde.de und/oder den sozialen Netzwerken entfernen. Außerdem wird sie alle erforderlichen Maßnahmen vornehmen, damit die Beiträge aus weiteren Internetseiten, auf denen sie ggf. sichtbar sind, entfernt werden. Hierzu ist auch der Auftraggeber berechtigt.
(8) Wenn tonedo Anhaltspunkte dafür erhält, dass Beiträge rechtswidrige Inhalte beinhalten oder Rechte Dritter verletzt, wird tonedo dem Auftraggeber unverzüglich Mitteilung machen und den Beitrag/die Beiträge in Abstimmung mit dem Auftraggeber unverzüglich entfernen. Außerdem wird tonedo alle erforderlichen Maßnahmen vornehmen, damit die Beiträge aus weiteren Internetseiten, auf denen sie ggf. sichtbar sind, entfernt werden. Hierzu ist auch der Auftraggeber berechtigt. Sollte sich der Verdacht eines rechtswidrigen Inhalts oder der Verletzung Rechte Dritter nicht bestätigen, wird tonedo den/die Beitrag/Beiträge wieder live schalten.
3.3 Printanzeigen
(1) Gegenstand sind die im Auftragsformular gewählten Leistungen für Printanzeigen in der von tonedo aufgelegten Immobilien-Zeitschrift „Deine Immofreunde“.
(2) Die in den dazugehörigen Mediadaten ausgewiesenen Anzeigen- und Erscheinungstermine sind unverbindlich – soweit diese nicht als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Anzeigen- und Erscheinungstermine können kurzfristig dem Produktionsablauf entsprechend angemessen angepasst werden, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist und dem Auftraggeber hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen (es sei denn, tonedo erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).
(3) Anzeigen, Rubrikanzeigen und Beilagen sind vom Auftraggeber zu erstellen und zu übermitteln.
(4) Die Veröffentlichung
a) der Anzeigen erfolgt in bestimmten Ausgaben, Nummern und an bestimmten Stellen der Ausgabe, sofern dies schriftlich oder textlich vereinbart wurde und sofern diese vor dem Anzeigenschluss eingehen. Sollte der Auftrag entgegen der Vereinbarung nicht vertragsgemäß platziert werden können, wird dies tonedo dem Auftraggeber unverzüglich und vor Anzeigenschluss mitteilen, so dass dieser wählen kann, ob er die Anzeige in einer anderen Ausgabe platzieren möchte. Anzeigen werden mit dem Wort „Anzeige“ deutlich gemacht. Wurde keine Platzierung vereinbart, kann tonedo die Platzierung frei bestimmen.
b) der Rubrikanzeigen erfolgen in der jeweiligen Rubrik, sofern dies schriftlich oder textlich vereinbart wurde und sofern diese vor dem Anzeigenschluss eingehen. Sollte der Auftrag entgegen der Vereinbarung nicht vertragsgemäß platziert werden können, wird dies tonedo dem Auftraggeber unverzüglich und vor Anzeigenschluss mitteilen, so dass dieser wählen kann, ob er die Rubrikanzeige in einer anderen Ausgabe platzieren möchte oder in einer anderen Rubrik. Anzeigen werden mit dem Wort „Anzeige“ deutlich gemacht. Wurde keine Platzierung vereinbart, kann tonedo die Platzierung frei bestimmen.
c) von Beilagen erfolgt gemäß den vertraglichen Vereinbarungen.
d) Von Firmenkurzportraits (entsprechend den Firmenportraits auf der Webseite www.deine-immofreunde.de) bzw. Objektplatzierungen erfolgen in bestimmten Ausgaben und an bestellten Stellen der Ausgabe, sofern dies schriftlich oder textlich vereinbart wurde. Objektangaben müssen vor Anzeigenschluss eingehen. Sollten das Firmenportrait und/oder die Objektplatzierung entgegen der Vereinbarung nicht vertragsgemäß platziert werden können, wird dies tonedo dem Auftraggeber unverzüglich und vor Anzeigenschluss mitteilen, so dass dieser wählen kann, ob er diese in einer anderen Ausgabe platzieren möchte. Die Inhalte werden mit dem Wort „Anzeige“ deutlich gemacht.
(5) tonedo stellt eine Rechnung aus, auf der ein Beleg der Inhalte abgedruckt ist. Soweit dies aufgrund des Umfangs des Auftrags nicht möglich und/oder anders vertraglich vereinbart ist, erfolgt die Lieferung von Ausschnitten, Belegseiten oder vollständigen Belegnummern. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung von tonedo über die Veröffentlichung und Verbreitung der in Abs. 3 genannten Inhalte. Im Übrigen werden Originalbelege nur gegen gesonderte Berechnung geliefert.
(6) tonedo gewährleistet die für die Zeitschrift übliche Druckqualität, sofern und soweit dies durch die Qualität der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Druckunterlagen möglich ist.
(7) Der Auftraggeber erhält einen Korrekturabzug. Der Korrekturabzug ist vom Auftraggeber unverzüglich zu überprüfen. Fehler sind innerhalb von einer Woche nach Zusendung des Korrekturabzugs mitzuteilen; andernfalls gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt, sofern die Inhalte den vertraglich zugrunde gelegten Anforderungen und der Vorlage des Auftraggebers entspricht. Verlangt der Auftraggeber erhebliche Änderungen, die von der ursprünglichen Vorlage des Auftraggebers abweichen, trägt der Auftraggeber die für die Änderung angefallenen Kosten i.H.v. 15,00 Euro.
(8) Festgestellte, nicht wesentliche Abweichungen von den vertraglich festgelegten Anforderungen berechtigten den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Zustimmung. Diese nicht wesentlichen Abweichungen werden von tonedo unverzüglich beseitigt. Als nicht wesentliche Abweichungen gelten insbesondere Fehler, die keinen oder nur einen unerheblichen Einfluss auf die das Erscheinungsbild haben.
3.4 Firmenportraits auf www.deine-immofreunde.de
(1) tonedo gibt dem Auftraggeber Gelegenheit zur Darstellung seiner Firmendaten, seines Logos/Bildes, einer Unternehmenskurzbeschreibung sowie Informationen zu Social-Media-Accounts (im nachfolgenden „Firmenportrait“) auf www.deine-immofreunde.de.
(2) Das Firmenportrait wird vom Auftraggeber auf www.deine-immofreunde.de selbst erstellt. Alternativ kann der Auftraggeber bei tonedo die Einrichtung zu den im Angebot genannten Konditionen buchen.
(3) Sofern tonedo beauftragt ist, das Firmenportrait zu erstellen, übermittelt der Auftraggeber tonedo die entsprechenden Firmendaten sowie das Logo als Datei in der Größe von maximal 15 KB.
(4) Der Auftraggeber kann entsprechende Korrekturen jederzeit über seinen Online-Zugang vornehmen.
(5) Auf Verlangen des Auftraggebers wird tonedo das Portrait bzw. einzelne Daten des Portraits unverzüglich von der Webseite entfernen. Dies ist dem Unternehmen jederzeit auch selbst über seinen Online-Zugang möglich.
(6) tonedo ist es gestattet, die Veröffentlichung des Logos sofort zu unterbrechen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Logo rechtswidrig ist und/oder Rechte Dritter verletzen. Anhaltspunkte für eine Rechtswidrigkeit und/oder Rechtsverletzung liegen insbesondere dann vor, wenn Behörden und/oder sonstige Dritte Maßnahmen gegen den Auftraggeber, gleich welcher Art, wegen dem Logo ergreifen und diese Maßnahmen auf den Vorwurf einer Rechtswidrigkeit und/oder Rechtsverletzung stützen. Eine Unterbrechung der Schaltung ist aufzuheben, sobald der Verdacht der Rechtswidrigkeit bzw. der Rechtsverletzung ausgeräumt ist.
3.5 Immobilienbörse/Objektplatzierungen online
(1) Tonedo gibt Immobilienmaklern und Bauträgern die Möglichkeit, in der gebuchten Anzahl Immobilienobjekte auf www.deine-immofreunde zu veröffentlichen.
(2) Die Objektanzeigen werden vom Auftraggeber auf www.deine-immofreunde.de selbst erstellt. Alternativ kann der Auftraggeber bei tonedo die Einrichtung zu den im Angebot genannten Konditionen buchen.
(3) Sofern tonedo beauftragt ist, die Objektpflege durchzuführen, übermittelt der Auftraggeber tonedo die entsprechenden Objektdaten mit entsprechenden Bildern in hochauflösender Qualität (min. 300 dpi).
(4) Der Auftraggeber kann entsprechende Korrekturen jederzeit über seinen Online-Zugang vornehmen.
(5) Auf Verlangen des Auftraggebers wird tonedo das Objekt bzw. einzelne Daten des Objekts unverzüglich von der Webseite entfernen, sofern die Objektpflege mitgebucht ist. Dies ist dem Unternehmen jederzeit auch selbst über seinen Online-Zugang möglich.
(6) Tonedo bietet zudem die Möglichkeit, die Objekte über eine FTP-Schnittstelle direkt von der Maklersoftware einspielen zu können. Dies ist derzeit möglich für die die Softwareprogramme von onOffice.
§ 4 Nutzungsrechte für den Auftraggeber an den Advertorials und den Printinhalten
(1) Tonedo räumt dem Auftraggeber hiermit jeweils räumlich unbegrenzt das einfache und unterlizenzierbare Nutzungsrecht an den im Rahmen oder anlässlich dieses Vertrages erstellten Advertorials gem. Ziff. 3.2 bzw. an den Printinhalten gem. Ziff. 3.3 ein. Die Nutzungsrechte sind zeitlich begrenzt auf die Dauer der Vertragslaufzeit. Inhaltlich umfasst das Nutzungsrecht jede kommerzielle und nicht-kommerzielle sowie redaktionelle und nicht-redaktionelle Nutzung in digitaler und gedruckter Form sowie in folgender inhaltlicher Art und Weise:
a) Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und Ausstellung
b) Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung
c) Vortrags- und Vorführungsrecht
(2) Von der Rechteeinräumung umfasst ist insbesondere das Recht, die Inhalte im Ganzen (nicht jedoch teilweise) einschl. der darin enthaltenen und von tonedo selbst stammenden Texte und sonstigen Inhalte
a) auf der Website des Auftraggebers sowie in dessen Social-Media-Kanälen öffentlich zugänglich und verfügbar zu machen, zu vervielfältigen und zu verbreiten;
b) zum Zweck von Public Relation Maßnahmen an Dritte weiterzugeben,
c) bei Ausstellungen und Events jeder Art vorzuführen, gleich ob digital oder analog;
d) auf allen bekannten oder gegenwärtig unbekannten aber zukünftig bekannten Speichermedien zu vervielfältigen (beispielsweise DVDs, Blu-Rays, andere HD-Speichermedien, Flash-Memory-Cards, Sticks oder andere Chips);
(3) Verwendet tonedo Werke und Leistungen eines Dritten, so hat sie die entsprechenden zeitlich und räumlich unbegrenzten Rechte für die Nutzung der Werke und Leistungen für die öffentliche Zugänglichmachung sowie für die Verwendung in Telemedien und sozialen Netzwerken einzuholen.
§ 5 Vertragsabschluss
(1) Alle Angebote von tonedo sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Der Vertrag kommt erst durch durch Übermittlung des Auftrags seitens des Auftraggebers und durch Bestätigung des Auftrages durch tonedo zustande, soweit nicht bereits das Angebot ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet war.
(2) Sämtliche Abrufe eines Abschlusses sind innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss zu tätigen.
(3) tonedo behält es sich vor, Inhalte – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen, wenn
a) diese aufgrund des Inhalts oder der Herkunft gegen geltende Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstoßen oder vom deutschen Werberat beanstandet wurde,
b) deren Veröffentlichung aufgrund des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form für tonedo unzumutbar ist,
c) diese Werbeinhalte Dritter enthalten.
Dies gilt auch für Beilagen; zusätzlich zu den in a) bis c) genannten Punkten kann tonedo die Veröffentlichung dieser Beilagen ablehnen, sofern diese aufgrund des Formats oder der Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift erwecken könnten. Im Übrigen gilt Ziff. 7.1.
(4) Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
§ 6 Preise und Zahlung
(1) Es gelten jeweils die in den Mediadaten veröffentlichten Preise und Anzeigenformate. Diese verstehen sich als Nettopreise in Euro zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Sofern die Ziff. 3.3. genannten Printanzeigen/Printbeilagen von der tonedo erarbeitet werden, fällt hierfür ein Aufpreis von 15 % auf den jeweiligen Anzeigenpreis/Beilagenpreis an.
(2) Etwaige Nachlässe werden gemäß Preisliste oder nach individueller Absprache gewährt.
(3) Die Abrechnung erfolgt im Voraus und per Rechnung. Der Auftraggeber kann zwischen monatlicher, halbjährlicher oder jährlicher Zahlweise wählen.
(4) Im Falle von Überweisungen aus dem Ausland trägt der Auftraggeber stets die anfallenden Bankspesen.
(5) Rechnungsbeträge sind sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anders schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei tonedo. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit nach dem gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt. Des Weiteren steht tonedo eine Verzugspauschale von 40,00 Euro zu.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(1) Tonedo behält sich das Recht vor, mit der eigenen Leistung erst nach Eingang eines Vorschusses oder – soweit noch weitere Forderungen gegenüber dem Auftraggeber bestehen – nach Eingang aller rückständigen Zahlungen zu beginnen.
(2) Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen gegenüber den Werbetreibenden an die Preise von tonedo zu halten. Eine – ganz oder teilweise – Weitergabe der von tonedo gewährten Mittlergebühren an den Auftraggeber ist untersagt. Die Mittlergebühren werden zwischen tonedo und den Werbeagenturen gesondert vertraglich vereinbart. Die Vermittlungsprovision wird nicht auf Privatpreise gewährt und fällt nur bei Vermittlung von Aufträgen Dritter an. Anzeigenaufträge durch Werbeagenturen werden in deren Namen und auf deren Rechnung erteilt. Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt daher der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande. Soll ein Werbetreibender Auftraggeber werden, muss dies gesondert und unter namentlicher Nennung des Werbetreibenden vereinbart werden.
(7) Gerät der Auftraggeber mit einem Betrag von mindestens 10% der offenen Gesamtforderung in Verzug, gilt als vereinbart: Alle Forderungen von tonedo werden sofort fällig. Tonedo ist berechtigt, die weitere Bearbeitung aller Aufträge des Auftraggebers von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist deren weitere Erfüllung abzulehnen. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass der Anspruch von tonedo durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, ist tonedo nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(8) Tonedo ist berechtigt, die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Entgelte nach billigem Ermessen an die Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich z.B. die Kosten für die Beschaffung von Hard- und Software sowie Energie, die Nutzung von Kommunikationsnetzen oder die Lohnkosten erhöhen oder absenken oder sonstige Änderungen der wirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen. Steigerungen bei einer Kostenart, z.B. den Lohnkosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Kosten für Hard- und Software, erfolgt. Bei Kostensenkungen, z.B. der Hardwarekosten, darf tonedo die Preise ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Tonedo wird bei der Ausübung ihres billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Auftraggeber ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. Tonedo wird den Auftraggeber über Änderungen spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren.
§ 7 Pflichten des Auftraggebers
7.1 Allgemein
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungshandlungen zu erbringen, insbes. alle Druckdaten in einer für den Druck geeigneten Form bzw. Qualität entsprechend den vertraglich vereinbarten Vorgaben zu liefern sowie alle für die Online-Verwendung vorgesehenen Daten in einer hierfür geeigneten Form bzw. Auflösung zu liefern.
(2) Unterlässt der Auftraggeber eine vereinbarte Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Leistung aus anderen, allein vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen, hat tonedo den Auftraggeber zunächst unter Setzung einer angemessenen Frist abzumahnen. Nach Ablauf der gesetzten Frist ist tonedo berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. kurzfristige Neubeschaffung von Auftraggebern) zu verlangen. Hierfür berechnet tonedo eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 % des Nettopreises pro Kalendertag (insgesamt jedoch maximal 5 %), beginnend mit der Abgabefrist. Der Nachweis eines höheren Schadens sowie die Geltendmachung sonstiger gesetzlicher Ansprüche bleiben unberührt; die Pauschale ist auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass tonedo überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
(3) Bei der Gestaltung der Inhalte (seien es Inhalte in den Firmenportraits, Printanzeigen, Beilagen, Objektanzeigen) wird der Auftraggeber geltendes Recht beachten und dafür Sorge tragen, dass keine Rechte Dritter, gleich welcher Art, verletzt werden. Stellt tonedo nachträglich fest, dass der Auftraggeber geltendes Recht und/oder Rechte Dritter verletzt, so wird tonedo diesen hiervon unverzüglich schriftlich unterrichten. Dies gilt insbesondere für Inhalte auf der Webseite des Auftraggebers, auf welche u.U. seitens tonedo verlinkt wird.
(4) Soweit die Materialien und Inhalte vom Auftraggeber stammen, gilt:
a) Der Auftraggeber versichert gegenüber tonedo, dass sämtliche an tonedo übergebenen Materialien frei von Rechten Dritter sind, insbesondere keine Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte, Designrechte, Geschmacksmusterrechte, Patentrechte etc. verletzt werden und dass keine Rechtsverletzungen bzgl. dieser Unterlagen etc. bekannt sind oder durch die Übermittlung/Nutzung begangen werden. Für Materialien und Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, ist ausschließlich dieser verantwortlich.
b) Soweit an irgendwelchen Unterlagen Rechte bestehen, versichert der Auftraggeber, dass die erforderlichen Einwilligungen/Nutzungsrechte vorliegen.
c) tonedo behält sich das Recht vor, die Materialien aus begründeten rechtlichen oder unethischen Gründen abzulehnen/nicht zu verwenden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Projekt bekanntermaßen und/oder offensichtlich urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt oder zu unbilligen Zwecken eingesetzt werden soll.
(5) tonedo übernimmt keine Prüfungspflichten, insbes. trifft diese keine Pflicht, die Inhalte oder die Webseite des Auftraggebers auf mögliche Verstöße gegen Rechte Dritter oder auf das Bestehen oder den Inhalt der Lizenzen zu überprüfen.
(6) Vorsorglich stellt der Auftraggeber tonedo von sämtlichen Ansprüchen einschließlich Schadensersatzansprüchen frei, die Dritte gegen tonedo wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte und Materialien geltend machen. tonedo benachrichtigt den Auftraggeber unverzüglich schriftlich, wenn derartige Ansprüche Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden. Der Auftraggeber übernimmt alle entstehenden Kosten, die tonedo aufgrund einer von ihm verursachten Verletzung von Rechten Dritter, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von tonedo bleiben unberührt.
7.2 Erwerb von Nutzungsrechten durch tonedo zum Zwecke der Vertragserfüllung
(1) Soweit tonedo im Rahmen des Vertragszwecks Werke und Leistungen des Auftraggebers (z.B. Videos, Texte, Grafiken, Fotos etc.) oder dessen gewerbliche Schutzrechte (Kennzeichen, Marken, Designs, Geschmacksmuster, etc.) nutzt, erteilt der Auftraggeber tonedo hieran für die vertraglich vorgesehenen Zwecke ein zeitlich und räumlich unbegrenztes, unterlizenzierbares, einfaches Nutzungsrecht. Inhaltlich umfasst das Nutzungsrecht jede kommerzielle und nicht-kommerzielle, redaktionelle und nicht-redaktionelle, digitalisierte, elektronische und gedruckte Nutzung in folgender inhaltlicher Art und Weise:
a) Das Bearbeitungs- und Übersetzungsrecht (d.h. das Recht, das Werk sowie Teile des Werkes unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte abzuändern, Teile hinzuzufügen/herauszunehmen oder die Abfolgen umzustellen; Dritte mit einer Bearbeitung zu beauftragen und das Werk in alle Sprachen übersetzen zu lassen und diese Übersetzungen im gleichen Umfang auszuwerten wie das Werk selbst, insbesondere die Übersetzung zu vervielfältigen und zu verbreiten; das Werk interaktiv zu gestalten und zu nutzen; das Recht, das Werk/die Leistung oder Bestandteile hiervon zu kürzen, zu teilen, umzugestalten, zu ergänzen, andere Sachen einzufügen oder mit anderen Werken/Leistungen zu verbinden)
b) das Recht zur körperlichen Verwertung. Dies beinhaltet die Rechte zur Vervielfältigung und zur Verbreitung.
c) das umfassende Recht zur unkörperlichen Verwertung in Form der öffentlichen Wiedergabe. Dies beinhaltet insbesondere das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, das Recht der Wiedergabe durch Bild- und Tonträger sowie das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung.
d) Das Archivierungsrecht, d.h. das Recht, das Werk/die Leistung ganz und/oder in Teilen in jeder technischen Form zu archivieren, in Sammlungen und Datenbanken einzustellen, abrufbar zu speichern und auszuwerten.
einschließlich aller gegenwärtig unbekannten, aber zukünftig bekannten Formen der Nutzung sowie
a) das Recht zur Werbung/Promotion (d.h. das Recht, in branchenüblicher Weise in allen Medien für das Werk/die Leistung und dessen/deren umfassende Auswertung zu werben; das Recht, das Werk/die Leistung ganz und/oder in Teilen in allen Medien unbearbeitet oder bearbeitet für Werbe- und Promotionzwecke für das Werk/die Leistung, den Auftraggeber und/oder dessen Lizenznehmer sowie jeweils deren Waren und/oder Dienstleistungen zu nutzen; das Recht zur Herstellung, Vervielfältigung und Verbreitung von Inhaltsdarstellungen und sonstigen kurzen Druckwerken aus dem Werk/der Leistung sowie von sonstigen Werbeschriften im üblichen Umfang; letzteres Recht umfasst auch die Befugnis, Bild- und/oder Tonmaterialien, Namen die Stimme, das Bild und/oder biografisches Material der Mitwirkenden und sonstige Elemente im Zusammenhang mit dem Werk/der Leistung und dessen Bewerbung selbst oder durch Dritte zu nutzen.
(2) Von der Rechteeinräumung umfasst ist insbesondere das Recht, die von dem Auftraggeber stammenden Werke und Leistungen sowie Schutzrechte
a) Auf www.deine-immofreunde.de sowie in den entsprechenden Sozialen Netzwerken und in Printmagazinen öffentlich zugänglich und verfügbar zu machen, zu vervielfältigen und zu verbreiten;
b) zum Zwecke von Public Relation Maßnahmen bzw. des Prozesses der Veröffentlichung von Medien an Dritte weiterzugeben,
c) bei Ausstellungen und Events jeder Art vorzuführen, gleich ob digital oder analog;
d) auf allen bekannten oder gegenwärtig unbekannten aber zukünftig bekannten Speichermedien zu kopieren und zu verbreiten (beispielsweise DVDs, Blu-Rays, andere HD-Speichermedien, Flash-Memory-Cards, Sticks oder andere Chips);
e) für Bücher oder andere Dokumente, Werbemaßnahmen, Anzeigenwerbung (einschließlich Plakatwerbung), Broschüren oder Kataloge zu nutzen;
(3) Eine Weitergabe von Werken/Leistungen/Schutzrechten an Dritte oder die Erstellung von Kopien für Dritte bzw. die Nutzung der Werke/Leistungen/Schutzrechte für Dritte außerhalb des Rahmens dieses Vertrages ist nicht gestattet, soweit nicht der Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt hat.
7.3 Printanzeigen
(1) Der Auftraggeber hat im Rahmen der Printanzeigen
a) Anzeigen, Rubrikanzeigen bzw. Objektanzeigen bis spätestens zum Anzeigenschluss von tonedo in einwandfreier und vertraglich bestimmter Druckqualität zu liefern.
b) Beilagen bis spätestens drei Tage vor dem Druck der Zeitschrift zu liefern.
Bei 4-c-Anzeigen ist ein verbindlicher Farbandruck zu liefern.
(2) Werbematerial wird von tonedo übernommen, wie angeliefert, es sei denn, der Fehler ist für tonedo erkennbar oder die Druckunterlagen sind erkennbar ungeeignet oder beschädigt; in diesem Fall weist tonedo den Auftraggeber unverzüglich daraufhin. Der Auftraggeber ist dann gehalten, innerhalb der in Abs. 1 genannten Fristen Ersatz zu liefern. Für Fehler in den Unterlagen und deren Folgen haftet der Auftraggeber; dies Überprüfung der Unterlagen ist keine Leistung von tonedo, weshalb diese hierfür keine Haftung übernehmen. Gleiches gilt für Korrekturabzüge.
(3) Erfolgt die Lieferung nicht rechtzeitig, wird die Printanzeige/die Beilage erst in der nächsten Ausgabe oder – nach Absprache – in einer anderen Zeitschrift berücksichtigt.
(4) Eine Stornierung des Printanzeigenauftrags ist nur schriftlich, via Telefax oder per E-Mail möglich. Ist die Anzeige bereits in Druck gegeben, hat der Auftraggeber die Anzeige zu bezahlen. Ist die Anzeige noch nicht in Druck gegeben, kann tonedo die Erstattung der bis zur Kündigung angefallenen Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.
(5) Druckunterlagen werden nur auf schriftliche Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt, andernfalls gehen sie in das Eigentum von tonedo über. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet vier Wochen nach Veröffentlichung der Anzeige.
§ 8 Mängelrechte
(1) Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachstehend nichts Abweichendes vereinbart wird.
(2) Reklamationen bezüglich offener Mängel sind vom Auftraggeber binnen vier Wochen nach Eingang der Rechnung mit Anzeigenbeleg bzw. binnen vier Wochen nach Erscheinen der Zeitschrift bei tonedo via Schriftform, Telefax oder E-Mail geltend zu machen.
(3) Mängelansprüche bestehen bspw. nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Unerhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit sind insbesondere farblich geringfügige Abweichungen. Vorstehendes gilt nicht im Falle eines vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder arglistigen Handelns seitens tonedo, im Falle der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit oder der Übernahme einer Garantie der Mängelfreiheit, oder eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB oder sonstigen gesetzlich zwingenden Haftungstatbestandes.
(4) Wird ein Auftrag nicht entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen erfüllt (bspw. fehlerhafter Abdruck einer Anzeige trotz rechtzeitiger Lieferung einwandfreier Druckunterlagen; fehlende Beilage), steht es tonedo frei, eine fehlerfreie Anzeige entweder in einer unmittelbar auf die Zeitschrift folgenden anderen Zeitschrift zu veröffentlichen oder in der nächsten Ausgabe der Zeitschrift zu veröffentlichen (Nachbesserung); gleiches gilt für die Beifügung von Beilagen. Kosten fallen dem Auftraggeber hierfür nicht an.
(5) Der Anspruch auf Nacherfüllung ist ausgeschlossen, wenn dies für tonedo mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Schlägt die Nacherfüllung fehl, verweigert tonedo die Nacherfüllung oder ist tonedo die Nacherfüllung unzumutbar, ist der Auftraggeber jeweils nach Maßgabe des geltenden Rechts berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, den Preis zu mindern oder Schadensersatz bzw. Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
(6) Für Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz gelten außerdem die besonderen Bestimmungen des §9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 9 Haftung
9.1 Allgemeines
(1) Für eine Haftung von tonedo auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.
(2) Tonedo haftet für Schäden unbeschränkt, soweit
a) diese auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind,
b) tonedo eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen haben,
c) diese nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind,
d) diese an Leben, Körper oder Gesundheit erfolgen oder
e) diese auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.
(3) Die Haftung für einfache und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist zudem auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung der Auftraggeber bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen rechnen musste und soweit nicht zugleich ein anderer der in Abs. 2 lit. b) bis c) aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
(4) Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsabschluss, ausgeschlossen.
(5) Die verschuldensunabhängige Haftung von tonedo nach § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB für bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. Tonedo haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg des Auftraggebers.
(6) Vorstehende Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren sich tonedo zur Vertragserfüllung bedient.
(7) Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(8) Tonedo haftet nicht für das Zustandekommen eines Vertrages.
(9) Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, beträgt ein Jahr, jedoch nur, soweit diese nicht mit einem Mangel in Zusammenhang stehen. Die Verjährungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf Vorsatz oder einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer – nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache bzw. der Erbringung einer mangelhaften Werkleistung bestehenden – schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen sowie in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche gelten auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(10) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
9.2 Haftung wegen Unmöglichkeit
Tonedo haftet bei Unmöglichkeit der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von tonedo oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung bei Unmöglichkeit der Leistung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S. 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Außerhalb der Fälle des S. 1 und des S. 2 wird die Haftung von tonedo wegen Unmöglichkeit auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 10 % des Wertes der unmöglich gewordenen Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen Unmöglichkeit der Leistung sind – auch nach Ablauf einer tonedo etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 10 Vertragsdauer und Kündigung der Online-Inhalte gem. Ziff. 3.2, 3.4 und 3.5
(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit Annahme des Vertrages durch tonedo mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten (1 Jahr). Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt.
(2) Das beiderseitige Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher wichtiger Grund kann insbesondere bestehen, wenn
a) gesetzliche oder vertragliche Vorschriften durch den Auftraggeber nicht eingehalten werden, er insbesondere seinen Mitwirkungspflichten nachhaltig nicht nachkommt,
b) der Auftraggeber schuldhaft gegen gesetzliche Vorschriften, die für die Durchführung dieses Vertrages unmittelbar oder mittelbar von Bedeutung sind, oder gegen die guten Sitten verstoßen hat.
c) der Auftraggeber fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht leistet,
d) der Auftraggeber zahlungsunfähig geworden ist.
(3) Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
§ 11 Datenschutz
11.1 Verantwortlicher
Verantwortlicher gemäß Art. 4 Abs. 7 DS-GVO ist tonedo Marketing Solutions GmbH, J.P.-Hebelstr. 1, 75334 Dobel, service@deine-immofreunde.de.
11.2 Information über die Datenerhebung zum Zwecke der Vertragsabwicklung
(1) Im Rahmen der Registrierung auf www.deine-immofreunde.de werden Nutzerdaten erhoben. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung auf www.deine-immofreunde.de.
(2) Im Rahmen der Auftragserteilung erhält tonedo zudem folgende Informationen: Ihr Profilbild/Logo, Unternehmensbeschreibung, Handynummer, Telefonnummer, Faxnummer, Firma, Facebook-/Twitter- und LinkedIn-URL. Hinzu kommen ggf. weitere Daten, die der Auftraggeber an tonedo im Rahmen der Auftragsausführung übermittelt. Die Daten werden von tonedo erhoben, gespeichert und ggf. weitergegeben, soweit es erforderlich ist, um die vertraglichen Leistungen zu erbringen. Die Daten werden insbesondere für die Abwicklung des Auftrags, zur Korrespondenz, zur Rechnungsstellung sowie zur ggf. erforderlichen Abwicklung von vertraglichen und außervertraglichen Ansprüchen verwendet. Hinzukommend ist Inhalt der Leistung gerade, dass der Auftraggeber über www.deine-immofreunde.de sein Firmenportrait mit den angegebenen Daten zu eigenen Marketingzwecken veröffentlichen kann. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages und auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DS-GVO.
(3) Ferner verwendet tonedo die E-Mail-Adresse des Auftraggebers für den Versand eines Newsletters. Diesbezüglich wird die Mailadresse nur für die Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen von tonedo verwendet. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 7 Abs. 3 UWG.
(4) Tonedo ist berechtigt, Ihre Daten an Dritte zu übermitteln, wenn und soweit dies zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und Erfüllung dieses Vertrages gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO, oder zur Durchsetzung der berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO erforderlich ist. Eine Übermittlung kann insbesondere erfolgen an
a) Inkasso-Unternehmen/Anwälte zum Zwecke der Forderungsdurchsetzung, soweit der Auftraggeber in Verzug ist. Hier liegt das berechtigte Interesse an der Durchsetzung der vertraglich vereinbarten Forderung.
b) Auftragsverarbeiter, die im Auftrag von tonedo, d.h. auf Weisung, und aufgrund eines Vertrages für diese tätig werden (Hostingdienstleister).
11.3 Speicherdauer
Die erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht für Kaufleute (6, 8 oder 10 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Vertragsverhältnis beendet wurde,) gespeichert und danach gelöscht. Dies gilt ausnahmsweise nicht, wenn tonedo aufgrund von steuer- oder handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten (gemäß HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder wenn der Auftraggeber in eine darüber hinausgehende Speicherung eingewilligt hat. Die E-Mail-Daten für die Direktwerbung werden so lange gespeichert, wie dies erforderlich und gesetzlich zulässig ist; hiernach werden die Daten gelöscht, wenn der Auftraggeber der weiteren Verwendung widerspricht oder tonedo über einen längeren Zeitraum (mind. 2 Jahre) keine Newsletter versandt hat oder nicht weiter vorhat, Newsletter zu versenden.
11.4 Rechte
(1) Der Auftraggeber das Recht, von tonedo jederzeit über die zu ihm bei tonedo gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DS-GVO) Auskunft zu verlangen. Dies betrifft auch die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die diese Daten weitergegeben werden und den Zweck der Speicherung.
(2) Zudem hat der Auftraggeber das Recht, unter den Voraussetzungen des Art. 16 DS-GVO die Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten und/oder unter den Voraussetzungen des Art. 17 DS-GVO die Löschung gespeicherter Daten zu verlangen. Die Löschung ist nur möglich, soweit die Verarbeitung nicht zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
(3) Der Auftraggeber hat das Recht, unter den Voraussetzungen des Art. 18 DS-GVO die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, soweit dieser die Richtigkeit Ihrer Daten bestreitet, die Verarbeitung unrechtmäßig ist und tonedo die Löschung ablehnt, er die Daten zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigt oder sofern der Auftraggeber Widersprich gegen die Verarbeitung eingelegt haben.
(4) Ferner kann der Auftraggeber unter den Voraussetzungen des Art. 20 DS-GVO jederzeit eine Datenübertragung verlangen.
(5) Soweit die Datenerhebung auf einer Einwilligung beruht, kann der Auftraggeber Ihre Einwilligung jederzeit tonedo gegenüber widerrufen. In Folge dessen darf tonedo diese Daten für die Zukunft nicht weiter verarbeiten.
(6) Alle Informationswünsche, Auskunftsanfragen, Widerrufe oder Widersprüche zur Datenverarbeitung können per E-Mail an die unter Ziff. 1 Abs. 1 genannte Adresse gerichtet werden. Für nähere Informationen wird auf den vollständigen Text der DS-GVO verwiesen. Ferner hat der Auftraggeber die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde über datenschutzrechtliche Sachverhalte zu beschweren. Die für tonedo zuständige Behörde ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, Promenade 27, 91522 Ansbach.
§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen tonedo und dem Auftraggeber gilt vorbehaltlich anderweitiger individueller Vereinbarungen das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist im Einzelfall zwingend ausländisches Recht anzuwenden, sind die vorliegenden AGB so auszulegen, dass der mit ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck weitest möglich gewahrt wird.
(2) Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen mit Ausnahme des Falles der Übernahme einer Bringschuld oder anderweitiger Vereinbarung der Geschäftssitz von tonedo.
(3) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung der Geschäftssitz von tonedo.
(4) Die Zuständigkeitsregelungen der vorstehenden Abs. 2 und 3 gelten klarstellungshalber auch für solche Sachverhalte zwischen tonedo und dem Auftraggeber, die zu außervertraglichen Ansprüche im Sinne der VO (EG) Nr. 864/2007 führen können. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.